–Unfallreparatur und Abwicklung–

Vorsicht auch bei geleasten und finanzierten Fahrzeugen.

Auch in diesen Verträgen ist oft vorgeschrieben, welche Werkstätten für Reparaturen gewählt werden müssen. Mit etwas Pech hätten Sie ein Doppelproblem, dass die „Werkstattbindung“ der Kfz-Versicherung mit der des Leasingvertrages kollidieren. Dann hätten Sie als Autofahrer immer ein echtes Problemchen der Vertragsverletzung und ggf. zusätzlich noch mit Gewährleistungen des Herstellers, der zur Erfüllung nur Reparaturen in seinen eigenen Vertragswerkstätten erlaubt.